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Verbot von Kirschlorbeer in Essener Kleingärten

Der Vorstand des Stadtverbandes Essen hat unter Einbeziehung von Fachleuten beschlossen ein Verbot für die Anpflanzung von Kirschlorbeer-Pflanzen auszusprechen. Aus ökologischen Gesichtspunkten hat der Vorstand des Stadtverbandes Essen deshalb folgende Maßnahmen zum Kirschlorbeer beschlossen:
1) Ab sofort besteht ein generelles Verbot für Neuanpflanzungen von Kirschlorbeer in allen dem Stadtverband Essen zugehörigen Kleingärten und Gartenanlagen.
2) Ab 01.12.2020 müssen bei Gartenaufgabe vorhandene Kirschlorbeer-Pflanzen durch den abgebenden Altpächter auf seine Kosten von der Parzelle entfernt werden.
3) Ab 01.12.2020 wird Kirschlorbeer in den Wertermittlungen nicht mehr berücksichtigt, der scheidende Pächter erhält keine Entschädigung (Gleichstellung mit Thuja).
4) Neuanpflanzungen von Kirschlorbeer im Begleitgrün der Anlagen sind ab sofort untersagt.